Für die Geschäftsbeziehung zwischen der osedata GmbH und dem Kunden / Besteller gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Bestimmungen gelten für alle Bestandteile des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der osedata GmbH sowie für alle Zusatz- und Folgebestellungen.
Der Umfang der Lieferung und/oder Dienstleistung der osedata GmbH ist im schriftlichen Angebot der osedata GmbH festgelegt. Wenn die osedata GmbH den Auftrag schriftlich bestätigt und die Auftragsbestätigung von der Bestellung abweicht, dann kommt der Vertrag auf Grundlage der Auftragsbestätigung zustande, sofern der Auftraggeber nicht binnen 8 (acht) Tagen ab Zugang schriftlich widerspricht. Änderungen der Angebote aufgrund von Irrtümern und Druckfehlern, und zwar auch in Bezug auf Preise und technische Angaben, bleiben der osedata GmbH vorbehalten. Prospekte und sonstige Werbemittel enthalten eine allgemeine und unverbindliche Beschreibung der Produkte der osedata GmbH und werden nicht Vertragsinhalt.Für den Abschluss des Vertrages und die Ausführung der Leistung allenfalls erforderliche Genehmigungen von Behörden oder sonstigen Dritten sind vom Auftraggeber zu erwirken. Die osedata GmbH ist nicht zur Erbringung der Leistungen verpflichtet, bevor die erforderlichen Genehmigungen rechtskräftig erteilt wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verwender von allfälligen Genehmigungserfordernissen unverzüglich zu informieren und diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Erfolgt nach Vertragsabschluss einvernehmlich eine Abänderung oder Ergänzung der Leistung, so verlängert sich die Leistungsfrist automatisch um einen angemessenen Zeitraum. Die Erbringung der Leistung erfolgt auf eine von der osedata GmbH gewählte, branchenübliche Weise innerhalb der normalen Geschäftszeit. Erfolgt aus nicht vom Verwender zu vertretenden Gründen eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Geschäftszeiten, werden Zuschläge gemäß der örtlich zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preisliste der osedata GmbH gesondert in Rechnung gestellt. Der Versand der Leistung erfolgt auf Kosten und Risiko des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Transporteur auf den Auftraggeber über. Die Kosten für Sonderverpackungen sind vom Auftraggeber zu tragen. Nach gesonderter Vereinbarung und auf Kosten des Auftraggebers kann der Versand der Leistung der osedata GmbH gegen Bruch, Feuerschäden und Untergang versichert werden. Bei Annahmeverzug wird der Auftraggeber unbeschadet weiterer Ansprüche der osedata GmbH lagerzinspflichtig. Die osedata GmbH ist bei Annahmeverzug zudem berechtigt, 5% des Kaufpreises als Unkostenbeitrag für die Bearbeitung zu fordern bzw. einzubehalten. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Erbringung der Leistung gegeben sind. Der Auftraggeber garantiert, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Hardware, Netzwerke in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand und mit der Leistung der osedata GmbH kompatibel sind. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, auch der osedata GmbH entstandene Reisekosten im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung gemäß der örtlich zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preisliste nach tatsächlichem Aufwand, falls dieser Aufwand nicht schon im Angebot inkludiert ist, zu tragen. Werden aus Gründen, die nicht von der osedata GmbH zu vertreten sind, zusätzliche, nicht im Vertragsumfang enthaltene Arbeiten oder Leistungen erforderlich, damit der Verwender seine vertragsgemäße Leistung erbringen kann, gilt die osedata GmbH als vom Auftraggeber mit deren Umsetzung beauftragt.Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistung nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts, am bekanntgegebenen Ort, zum bekanntgegebenen Zweck und in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu benutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist dem Auftraggeber untersagt und erfordert daher das vorherige schriftliche Einverständnis der osedata GmbH.
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Vertrag kommt auf Grundlage der Auftragsbestätigung zustande, sofern der Auftraggeber nicht binnen 8 (acht) Tagen ab Zugang schriftlich widerspricht.
Die Preise verstehen sich in EURO exklusive gesetzlicher Steuern, Abgaben, Zölle oder anderer Gebühren. Bei dauernder Geschäftsverbindung erfolgen spätere Bestellungen zu den jeweils zum Bestellungszeitpunkt geltenden aktuellen Preisen. Wesentliche Änderungen der Kalkulationsgrundlage nach Vertragsabschluss (insbesondere bei Lohn, Energie, Material, Wechselkursen usw.) berechtigen die osedata GmbH zur nachträglichen Anpassung der Preise. Zahlungsverzug jeder Art und die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Vermögen führen zum Verlust sämtlicher Rabatte und Nachlässe, die dem Auftraggeber gewährt wurden. Das Entgelt bei periodisch verrechenbaren Leistungen ist wertgesichert nach dem Harmonisierten Verbraucherpreisindex der EU (HVPI), wobei der Monat, in dem der jeweilige Vertrag abgeschlossen wurde, als Ausgangsbasis dient. Die osedata GmbH ist berechtigt, 30% der Gesamtforderung nach Abschluss des Vertrages, 40% bei Lieferung und 30% nach Erbringung der Leistung in Rechnung zu stellen. Sämtliche Rechnungen sind nach 7 Tagen mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Software ausschließlich gemäß den Softwarebestimmungen zu nutzen. Die Nutzung evtl. mitgelieferter Software Dritter unterliegt den jeweils anwendbaren Vertragsbestimmungen der jeweiligen Hersteller.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Firmensitz an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Der Kaufpreis ist bei Lieferung gegen Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Danach tritt Verzug unter Veranschlagung von Verzugszinsen i.H.v. 5% ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 (zwölf) Monate. Mängel sind bei sonstigem Verlust aller daraus resultierenden Ansprüche unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe schriftlich mit einer detaillierten Beschreibung des Mangels zu rügen.
Bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung durch den Kunde / Besteller verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der osedata GmbH.
Wir nutzen Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für Zwecke rund um die Bestellung wie auch für die Information zum jeweiligen Kunden-Lieferstatus und für interne Kundenanalysen. Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. er Kunde / Besteller stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten ausdrücklich zu. Der Kunde / Besteller hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist, haften wir auf Schadensersatz nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen; für sonstige Schäden, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) von uns oder der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen; vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut; für Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen. Eine weitergehende Haftung aufgrund eines arglistigen Verhaltens bleibt unberührt. Im Falle der einfach fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartendem Schaden beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut. Schadenersatzansprüche gegen uns aus gesetzlich zwingender Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt der Rest dieser Vereinbarung dadurch unberührt. Ungültige oder undurchsetzbare Bestimmungen sind von den Vertragsteilen durch gültige und durchsetzbare Regelungen zu ersetzen, welche den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen und branchenüblich sind. Dieselbe Regelung gilt sinngemäß für allfällige Lücken.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Vertrag unterliegt dem am Unternehmenssitz der osedata GmbH anwendbaren Recht unter Ausschluss aller Verweisungsnormen sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ist der Besteller Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das für die osedata GmbH gemäß des Gesellschaftervertrages zuständige Gericht. Dieses hat den Gerichtssitz in München. Erfüllungsort für die Erbringung der Leistung ist der Sitz der osedata GmbH. Der Vertrag unterliegt dem am Unternehmenssitz anwendbaren Recht unter Ausschluss aller Verweisungsnormen sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Erweiterungen und Änderungen des Vertrages sowie Abweichungen von dem Vertrag bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform und Unterschrift beider Parteien. Das gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftlichkeitsgebot. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht bzw. verlieren mit Abschluss des Vertrages ihre Gültigkeit.
Artikel 5 DSGVO
Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“); für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden; eine Weiterverarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gilt gemäß Artikel 89 Absatz 1 nicht als unvereinbar mit den ursprünglichen Zwecken („Zweckbindung“); dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“); sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden („Richtigkeit“); 4.5.2016 L 119/35 Amtsblatt der Europäischen Union DE (1) Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist; personenbezogene Daten dürfen länger gespeichert werden, soweit die personenbezogenen Daten vorbehaltlich der Durchführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, die von dieser Verordnung zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gefordert werden, ausschließlich für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke oder für wissenschaftliche und historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 verarbeitet werden („Speicherbegrenzung“); in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“);
Artikel 32 Abs. 4 DSGVO
Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter unternehmen Schritte, um sicherzustellen, dass ihnen unterstellte natürliche Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur auf Anweisung des Verantwortlichen verarbeiten, es sei denn, sie sind nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet.
Artikel 83 Abs. 4 DSGVO
Bei Verstößen gegen die folgenden Bestimmungen werden im Einklang mit Absatz 2 Geldbußen von bis zu 10 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist:die Pflichten der Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiter gemäß den Artikeln 8, 11, 25 bis 39, 42 und 43; die Pflichten der Zertifizierungsstelle gemäß den Artikeln 42 und 43;die Pflichten der Überwachungsstelle gemäß Artikel 41 Absatz 4.
§42 BDSG
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten einer großen Zahl von Personen, ohne hierzu berechtigt zu sein, einem Dritten übermittelt oder auf andere Art und Weise zugänglich macht und hierbei gewerbsmäßig handelt. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, ohne hierzu berechtigt zu sein, verarbeitet oder durch unrichtige Angaben erschleicht und hierbei gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt sind die betroffene Person, der Verantwortliche, die oder der Bundesbeauftragte und die Aufsichtsbehörde. Eine Meldung nach Artikel 33 der Verordnung (EU) 2016/679 oder eine Benachrichtigung nach Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 darf in einem Strafverfahren gegen den Meldepflichtigen oder Benachrichtigenden oder seine in § 52 Absatz 1 der Strafprozessordnung bezeichneten Angehörigen nur mit Zustimmung des Meldepflichtigen oder Benachrichtigenden verwendet werden.
§43 BDSG
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässigentgegen § 30 Absatz 1 ein Auskunftsverlangen nicht richtig behandelt oder entgegen § 30 Absatz 2 Satz 1 einen Verbraucher nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterrichtet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. Gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Sinne des § 2 Absatz 1 werden keine Geldbußen verhängt. Eine Meldung nach Artikel 33 der Verordnung (EU) 2016/679 oder eine Benachrichtigung nach Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 darf in einem Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegen den Meldepflichtigen oder Benachrichtigenden oder seine in § 52 Absatz 1 der Strafprozessordnung bezeichneten Angehörigen nur mit Zustimmung des Meldepflichtigen oder Benachrichtigenden verwendet werden.