AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäfts­beziehung zwischen der osedata GmbH und dem Kunden / Besteller gelten die nach­fol­gen­den Allgemeinen Geschäfts­­bedingungen. Diese Allgemeinen Bestimmungen gelten für alle Bestand­teile des Vertrages zwischen dem Auftrag­geber und der osedata GmbH sowie für alle Zusatz- und Folge­bestellungen.

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss und Bezugsbedingungen

Der Umfang der Lieferung und/oder Dienstleistung der osedata GmbH ist im schriftlichen Angebot der osedata GmbH fest­gelegt. Wenn die osedata GmbH den Auftrag schriftlich bestätigt und die Auftrags­bestä­tigung von der Be­stel­lung abweicht, dann kommt der Ver­trag auf Grund­lage der Auf­trags­­bestä­tigung zu­stande, sofern der Auftrag­­geber nicht binnen 8 (acht) Tagen ab Zugang schriftlich widerspricht. Änderungen der Angebote aufgrund von Irrtümern und Druck­fehlern, und zwar auch in Bezug auf Preise und technische Angaben, bleiben der osedata GmbH vor­behalten. Prospekte und sons­tige Werbe­mittel enthal­ten eine all­ge­meine und unver­bind­liche Beschrei­bung der Produkte der osedata GmbH und werden nicht Vertrags­inhalt.Für den Abschluss des Vertrages und die Ausführung der Leistung allenfalls erforder­liche Genehmi­gungen von Behörden oder sons­tigen Dritten sind vom Auftrag­geber zu erwirken. Die osedata GmbH ist nicht zur Erbringung der Leistungen ver­pflich­tet, bevor die erfor­der­­li­chen Genehmi­gungen rechts­kräftig erteilt wurden. Der Auftrag­geber verpflich­tet sich, den Verwender von allfälligen Geneh­mi­gungs­­erforder­­nissen unverzüglich zu informieren und dies­­bezüglich schad- und klaglos zu halten.

§ 3 Leistung, Leistungszeit

Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Erfolgt nach Vertrags­abschluss ein­ver­nehmlich eine Abänderung oder Ergänzung der Leistung, so verlän­gert sich die Leistungsfrist auto­ma­tisch um einen angemes­senen Zeitraum. Die Erbringung der Leistung erfolgt auf eine von der osedata GmbH gewählte, branchenübliche Weise innerhalb der norma­len Geschäfts­zeit. Erfolgt aus nicht vom Verwen­der zu vertre­tenden Gründen eine Leis­tungs­erbringung außerhalb der nor­malen Geschäfts­zeiten, werden Zuschläge gemäß der örtlich zum Zeit­punkt der Leistungs­erbringung geltenden Preisliste der osedata GmbH gesondert in Rechnung gestellt. Der Versand der Leistung erfolgt auf Kosten und Risiko des Auftrag­gebers. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Vertrags­gegen­standes an den Transpor­teur auf den Auftraggeber über. Die Kosten für Sonder­verpackungen sind vom Auftraggeber zu tragen. Nach gesonderter Ver­ein­barung und auf Kosten des Auftraggebers kann der Versand der Leis­tung der osedata GmbH gegen Bruch, Feuer­schäden und Untergang versichert werden. Bei Annahmeverzug wird der Auftrag­geber unbeschadet weiterer Ansprüche der osedata GmbH lager­zins­pflichtig. Die osedata GmbH ist bei Annahmeverzug zudem berechtigt, 5% des Kauf­preises als Unkosten­beitrag für die Bear­beitung zu fordern bzw. einzu­behalten. Die Geltend­machung eines darüber­hinaus­gehenden Schadens bleibt vor­behalten. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die notwendigen tech­ni­schen Voraus­setzungen für die Erbringung der Leistung gegeben sind. Der Auf­trag­geber garantiert, dass die tech­nischen Anlagen, wie etwa Zulei­tun­gen, Verkabe­lungen, Hard­ware, Netz­werke in technisch einwand­freiem und betriebs­bereitem Zu­stand und mit der Leistung der osedata GmbH kompatibel sind. Der Auftraggeber ist dazu verpflich­tet, auch der osedata GmbH ent­stan­dene Reisekosten im Zusam­men­hang mit der Erbringung der Leistung gemäß der örtlich zum Zeitpunkt der Leistungs­erbringung geltenden Preisliste nach tatsäch­lichem Aufwand, falls dieser Auf­wand nicht schon im Angebot inkludiert ist, zu tragen. Werden aus Gründen, die nicht von der osedata GmbH zu vertreten sind, zusätzliche, nicht im Vertrags­umfang enthaltene Arbeiten oder Leistun­gen erfor­der­lich, damit der Verwender seine vertragsgemäße Leistung erbringen kann, gilt die osedata GmbH als vom Auftrag­geber mit deren Umsetzung beauftragt.Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistung nach voll­stän­diger Bezahlung des vereinbarten Ent­gelts, am bekannt­gege­be­nen Ort, zum bekannt­gegebenen Zweck und in Überein­stim­mung mit dem Ver­trag zu benutzen. Eine darüber­hinaus­gehende Nutzung ist dem Auftrag­geber untersagt und erfor­dert daher das vorherige schrift­liche Ein­ver­ständ­nis der osedata GmbH.

§ 4 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Vertrag kommt auf Grundlage der Auftrags­bestä­tigung zustande, sofern der Auftraggeber nicht binnen 8 (acht) Tagen ab Zugang schriftlich widerspricht.

§ 5 Preise / Entgelt und Versandkosten

Die Preise verstehen sich in EURO exklusive gesetzlicher Steuern, Abgaben, Zölle oder anderer Gebühren. Bei dauernder Geschäftsverbindung erfolgen spätere Bestel­lungen zu den jeweils zum Bestellungs­zeit­punkt geltenden aktuellen Preisen. Wesentliche Änderungen der Kalku­lations­grund­lage nach Vertrags­ab­schluss (insbesondere bei Lohn, Energie, Material, Wechsel­kursen usw.) berechtigen die osedata GmbH zur nach­träg­lichen Anpas­sung der Preise. Zahlungsverzug jeder Art und die Eröffnung eines In­sol­venz­verfah­rens oder die Nichteröffnung eines Insol­venz­ver­fah­rens mangels Vermögen führen zum Verlust sämtlicher Rabatte und Nachlässe, die dem Auftrag­geber gewährt wurden. Das Entgelt bei periodisch verrechenbaren Leistungen ist wert­gesichert nach dem Harmoni­sierten Ver­brau­cher­­preis­­index der EU (HVPI), wobei der Monat, in dem der jeweilige Vertrag ab­geschlossen wurde, als Aus­gangs­basis dient. Die osedata GmbH ist berechtigt, 30% der Gesamtforderung nach Ab­schluss des Vertrages, 40% bei Lie­fe­rung und 30% nach Erbringung der Leistung in Rechnung zu stellen. Sämtliche Rech­nungen sind nach 7 Tagen mit Erhalt der Rech­nung zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Software ausschließlich gemäß den Softwarebestimmungen zu nutzen. Die Nutzung evtl. mit­gelieferter Software Dritter unter­liegt den jeweils anwend­baren Vertrags­bestim­mungen der jeweiligen Hersteller.

§ 6 Zahlungs- und Lieferbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Firmen­sitz an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Der Kaufpreis ist bei Lieferung gegen Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Danach tritt Verzug unter Veran­schlagung von Verzugs­zinsen i.H.v. 5% ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

§ 7 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 (zwölf) Monate. Mängel sind bei sons­tigem Verlust aller daraus resul­tie­ren­den Ansprüche unverzüg­lich, jeden­falls aber innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe schriftlich mit einer de­tail­lierten Beschreibung des Mangels zu rügen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur voll­ständigen Erfüllung der Kauf­preis­forde­rung durch den Kunde / Be­steller verbleibt die gelieferte Ware im Eigen­tum der osedata GmbH.

§ 9 Datenschutz

Wir nutzen Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für Zwecke rund um die Bestellung wie auch für die Information zum jeweili­gen Kunden-Lieferstatus und für inter­ne Kundenanalysen. Persönliche Kunden­daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. er Kunde / Besteller stimmt der Erhe­bung, Verarbeitung und Nutzung der im Zusammenhang mit der Geschäfts­beziehung erhaltenen Daten ausdrück­lich zu. Der Kunde / Besteller hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berich­tigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

§ 10 Haftungsbeschränkung

Soweit in diesen Allgemeinen Geschäfts­bedingungen nichts Abwei­chendes vereinbart ist, haften wir auf Schadens­ersatz nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesund­heit, die auf einer vorsätz­lichen oder fahr­läs­sigen Pflicht­verlet­zung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahr­läs­sigen Pflichtverletzung eines unserer gesetz­lichen Vertre­ter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätz­lichen oder grob fahr­läs­sigen Pflicht­verlet­zung eines unserer gesetz­lichen Ver­tre­ter, leitenden Angestellten oder Erfül­lungs­gehilfen beruhen; für sonstige Schäden, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verlet­zung vertragswesentlicher Pflich­ten (Kardinal­pflichten) von uns oder der vorsätz­lichen oder fahr­läs­sigen Verletzung vertrags­wesent­licher Pflich­ten (Kardinal­pflich­ten) eines unserer gesetz­lichen Vertre­ter, leitenden Ange­stell­ten oder Erfül­lungs­gehilfen beruhen; vertrags­wesent­liche Pflichten (Kardinal­pflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungs­ge­mäße Durchführung des Vertra­ges erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut; für Schäden, die in den Schutz­bereich einer von uns erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaf­fenheits- oder Halt­bar­keits­garantie fallen. Eine weitergehende Haftung aufgrund eines arglistigen Verhaltens bleibt unberührt. Im Falle der einfach fahrlässigen Ver­let­zung einer vertrags­wesent­lichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den typischer­weise zu erwarten­dem Schaden beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Vertrags­wesent­liche Pflichten (Kardinal­pflichten) sind Pflichten, deren Erfül­lung die ord­nungs­gemäße Durch­führung des Ver­tra­ges erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regel­mäßig vertraut. Schadenersatzansprüche gegen uns aus gesetzlich zwingender Haftung, beispielsweise nach dem Produkt­haftungs­gesetz, bleiben von den vorste­henden Regelungen unberührt.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Verein­barung ungültig oder undurch­setz­bar sein oder werden, bleibt der Rest dieser Vereinbarung da­durch unbe­rührt. Ungültige oder undurch­setz­bare Bestim­mungen sind von den Ver­trags­teilen durch gültige und durch­setz­bare Re­ge­lungen zu ersetzen, welche den beab­sich­­tigten wirt­schaft­lichen Zweck am ehesten erreichen und branchen­üblich sind. Dieselbe Regelung gilt sinn­gemäß für allfällige Lücken.

§ 12 Erfüllungsort, Anwendbares Recht und Gerichtsstand / Gerichts­stands­verein­barung

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus­schluss des UN-Kaufrechts. Der Vertrag unter­liegt dem am Unternehmens­sitz der osedata GmbH anwendbaren Recht unter Ausschluss aller Ver­wei­sungs­normen sowie des Überein­kom­mens der Vereinten Nationen über Ver­trä­ge über den inter­natio­nalen Warenkauf (CISG). Ist der Besteller Kaufmann oder juris­tische Person des öffent­lichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichts­stand für alle Streitig­keiten aus dem Vertrags­verhältnis das für die osedata GmbH gemäß des Gesell­schafter­vertrages zuständige Gericht. Dieses hat den Gerichts­sitz in München. Erfüllungsort für die Erbringung der Leistung ist der Sitz der osedata GmbH. Der Vertrag unterliegt dem am Unter­neh­mens­sitz anwend­baren Recht unter Aus­schluss aller Verweisungs­normen sowie des Über­ein­kom­mens der Vereinten Nationen über Verträge über den inter­natio­nalen Warenkauf (CISG).

§ 13 Schriftlichkeit / Nebenabreden

Erweiterungen und Änderungen des Vertrages sowie Abwei­chun­gen von dem Vertrag bedürfen zur Gültigkeit der Schrift­form und Unterschrift beider Parteien. Das gilt auch für ein Abgehen von diesem Schrift­lich­keits­gebot. Mündliche Neben­abreden bestehen nicht bzw. verlieren mit Abschluss des Vertrages ihre Gültigkeit.

Merkblatt zur Verpflichtungserklärung


Artikel 5 DSGVO
Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betrof­fene Person nach­vollzieh­baren Weise verarbeitet werden („Recht­mäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“); für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu verein­ba­ren­den Weise weiter­verarbeitet werden; eine Weiter­verar­beitung für im öffent­lichen Inter­esse liegende Archiv­zwecke, für wissen­schaft­liche oder historische Forschungs­zwecke oder für statisti­sche Zwecke gilt gemäß Artikel 89 Absatz 1 nicht als unvereinbar mit den ursprüng­lichen Zwecken („Zweck­bindung“); dem Zweck angemessen und erheb­lich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwen­dige Maß beschränkt sein („Daten­­mini­mierung“); sachlich richtig und erforder­lichen­falls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maß­nah­men zu treffen, damit personen­­bezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung un­rich­tig sind, unverzüg­­lich gelöscht oder berich­tigt werden („Richtig­keit“); 4.5.2016 L 119/35 Amtsblatt der Euro­päi­schen Union DE (1) Richtlinie (EU) 2015/1535 des Euro­päi­schen Parlaments und des Rates vom 9. Septem­ber 2015 über ein Informations­verfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Infor­mations­­gesell­schaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1) in einer Form gespeichert werden, die die Identifi­zierung der betrof­fe­nen Personen nur so lange ermög­licht, wie es für die Zwecke, für die sie ver­arbeitet werden, erforderlich ist; perso­nen­­bezogene Daten dürfen län­ger gespeichert werden, soweit die personen­bezogenen Daten vorbehalt­lich der Durch­füh­rung geeigneter technischer und orga­nisa­tori­scher Maß­nah­men, die von dieser Verord­nung zum Schutz der Rechte und Frei­hei­ten der be­trof­fenen Person gefordert werden, ausschließ­­lich für im öffent­lichen Interesse liegende Archiv­zwecke oder für wissen­schaft­liche und his­to­rische Forschungs­zwecke oder für statis­ti­sche Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 verarbeitet werden („Speicher­begrenzung“); in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicher­heit der personen­bezogenen Daten gewähr­leistet, einschließ­lich Schutz vor un­befug­­ter oder unrecht­mäßi­ger Verarbeitung und vor un­beab­sich­tig­tem Verlust, un­beabsich­tig­ter Zerstörung oder un­beabsich­tig­ter Schädigung durch geeignete technische und orga­nisa­torische Maßnahmen („Inte­gri­tät und Vertrau­lich­keit“);


Artikel 32 Abs. 4 DSGVO
Der Verantwort­liche und der Auftrags­­verarbeiter unter­nehmen Schritte, um sicher­zu­stellen, dass ihnen unter­stellte natürliche Perso­nen, die Zu­gang zu personen­bezo­genen Daten haben, diese nur auf Anweisung des Verantwort­­lichen verarbeiten, es sei denn, sie sind nach dem Recht der Union oder der Mitglied­­staaten zur Verarbeitung ver­pflichtet. 


Artikel 83 Abs. 4 DSGVO
Bei Verstößen gegen die folgenden Bestimmungen werden im Einklang mit Absatz 2 Geldbußen von bis zu 10 000 000 EUR oder im Fall eines Unter­nehmens von bis zu 2 % seines gesam­ten welt­weit erzielten Jahres­umsatzes des voran­gegan­genen Geschäfts­­­jahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist:die Pflichten der Verantwort­lichen und der Auftrags­verar­beiter gemäß den Artikeln 8, 11, 25 bis 39, 42 und 43; die Pflichten der Zertifizierungs­­stelle gemäß den Artikeln 42 und 43;die Pflichten der Überwachungs­stelle gemäß Artikel 41 Absatz 4.


§42 BDSG
Mit Freiheits­strafe bis zu drei Jahren oder mit Geld­strafe wird bestraft, wer wissent­lich nicht allgemein zugäng­liche personen­­bezogene Daten einer großen Zahl von Perso­nen, ohne hierzu berechtigt zu sein, einem Dritten übermittelt oder auf andere Art und Weise zugänglich macht und hierbei gewerbsmäßig handelt. Mit Freiheits­strafe bis zu zwei Jahren oder mit Geld­strafe wird bestraft, wer personen­bezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, ohne hierzu berechtigt zu sein, verarbeitet oder durch unrichtige Angaben erschleicht und hierbei gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Antrags­berechtigt sind die betrof­fene Person, der Verantwort­liche, die oder der Bundes­beauftragte und die Aufsichts­behörde. Eine Meldung nach Artikel 33 der Verordnung (EU) 2016/679 oder eine Benachrichtigung nach Artikel 34 Absatz 1 der Verord­nung (EU) 2016/679 darf in einem Straf­ver­fah­ren gegen den Melde­pflich­tigen oder Benach­richti­genden oder seine in § 52 Absatz 1 der Straf­prozess­ordnung bezeich­neten Angehörigen nur mit Zustimmung des Melde­pflich­tigen oder Benach­richti­genden verwendet werden.


§43 BDSG
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässigentgegen § 30 Absatz 1 ein Auskunftsverlangen nicht richtig behandelt oder entgegen § 30 Absatz 2 Satz 1 einen Verbraucher nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterrichtet. Die Ordnungs­widrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzig­tausend Euro geahndet werden. Gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Sinne des § 2 Absatz 1 werden keine Geldbußen verhängt. Eine Meldung nach Artikel 33 der Verordnung (EU) 2016/679 oder eine Benachrich­tigung nach Artikel 34 Absatz 1 der Verord­nung (EU) 2016/679 darf in einem Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungs­widrig­keiten gegen den Melde­pflich­tigen oder Benach­rich­tigenden oder seine in § 52 Absatz 1 der Straf­prozess­ordnung bezeichneten Angehörigen nur mit Zustim­mung des Melde­pflichtigen oder Benach­richti­genden verwendet werden.